Vollbiologische Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Anschluss an die Kanalisation und somit eine Abwasserbehandlung in einer kommunalen Kläranlage aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist.

Die Gebiete, die dezentral entsorgt werden sollen, werden von den Gemeinden festgelegt (Abwasserbeseitigungskonzept). In diesen Gebieten müssen die Grundstückseigentümer für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube sorgen.

Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer muss der Bauherr grundsätzlich über eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz verfügen (länderspezifische Regelungen sind zu beachten) oder über eine Einleiterlaubnis des Kanalnetzbetreibers, falls der Überlauf an einen Kanal angeschlossen wird.